Die drei wichtigsten Organe der EU sind Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union und Europäische Kommission. Man bezeichnet diese drei Organe als „institutionelles Dreieck" und es wird noch durch zwei weitere Organe, den Gerichtshof und den Rechnungshof, sowie durch fünf Nebenorgane ergänzt.
1. Europäisches Parlament
Das Europäische Parlament wird alle fünf Jahre in allgemeinen und direkten Wahlen gewählt. Es ist die demokratische Vertretung von etwa 370 Millionen europäischen Bürgern. Es besteht aus 626 Abgeordneten, die in den Mitgliedstaaten der Union vertretenen großen politischen Richtungen repräsentieren. Die Arbeitsorte des Parlaments liegen in Frankreich, Belgien und Luxemburg.
Das Europäische Parlament hat drei wesentliche Aufgaben:
A. Es übt eine demokratische Kontrolle über alle Gemeinschaftsorgane, vor allem die Kommission aus.
B. Es teilt sich die gesetzgebende Gewalt mit dem Rat.
C. Es spielt eine wichtige Rolle bei der Verabschiedung des Haushalts.
Die Arbeit des Parlaments läuft in zwei Stufen ab:
o Vorbereitung der Plenartagung des Parlaments durch die Abgeordneten, die für die einzelnen Politikfelder der Europäischen Union zuständig sind.
o An der Plenartagung selbst nehmen alle Abgeordneten teil und beraten gemeinsam die vorliegenden Vorschläge. Die Plenartagungen finden normalerweise in Straßburg (einmal monatlich) und gelegentlich in Brüssel (an zwei Tagen) statt.
2. Rat der Europäischen Union
Der Rat ist das wichtigste Entscheidungsorgan der Europäischen Union. Er besteht aus Vertretern der Mitgliedstaaten, die regelmäßig zusammentreten. Sitz des Rates ist Brüssel, wo in der Regel auch die Ministertagungen stattfinden. Die Präsidentschaft des Rates wird abwechselnd sechs Monate lang von einem Mitgliedstaat übernommen. Der Zuständigkeitsbereich des Rates sind Europäische Gemeinschaften, gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres.
Der Rat der Union hat drei wesentliche Aufgaben:
A. Er trifft Entscheidungen.
B. Er koordiniert die Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten.
C. Er stellt zusammen mit dem Europäischen Parlament den Haushaltsplan fest.
Die Botschafter der Mitgliedstaaten treffen einmal wöchentlich zusammen. Am häufigsten, nämlich einmal monatlich, treten die für "Allgemeine Angelegenheiten", "Wirtschaft und Finanzen" sowie "Landwirtschaft" zuständigen Minister im Rat zusammen.
3. Europäische Kommission
Die Europäische Kommission vertritt das Allgemeininteresse der Union. Der Präsident und die Mitglieder der Kommission werden von den Mitgliedstaaten mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments ernannt. Sie führt die von Rat und Parlament beschlossenen Aktionen durch und ist dem Europäischen Parlament gegenüber politisch verantwortlich. Sitz der Kommission ist Brüssel. Die Kommission besteht aus einem Kollegium von 20 Mitgliedern.
Die Europäische Kommission hat drei wesentliche Aufgaben:
A. Sie macht dem Parlament und dem Rat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften.
B. Sie führt die Gemeinschaftspolitik durch.
C. Sie überwacht (gemeinsam mit dem Gerichtshof) die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts.
Die Vorschläge der Kommission beziehen sich auf die Bereiche wie z. B. Verkehr, Industrie, Sozialpolitik, Landwirtschaft, Umwelt, Energie, Regionalentwicklung, Handelsbeziehungen und Entwicklungszusammenarbeit. Die Kommission tritt gewöhnlich einmal wöchentlich zusammen, und zwar mittwochs in Brüssel. Während der Plenartagungen des Parlaments tritt sie in Straßburg zusammen.
Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
Der europäische Gerichtshof sorgt für die Befolgung und einheitliche Auslegung des Gemeinschaftsrechts. Er entscheidet über Mißverständnisse, an denen Mitgliedstaaten, Gemeinschaftsorgane, Unternehmen und Einzelpersonen beteiligt sein können.
Sitz des Gerichtshofes ist Luxemburg. Der Gerichtshof besteht aus einem Richter pro Mitgliedstaat. Jeder Richter hat ein Kabinett, das aus zwei oder drei Mitarbeitern besteht, die von den Richtern selbst ausgewählt werden. An der Spitze der Verwaltung des Gerichtshofes steht der Kanzler
Rechnungshof
Rechnungshof ist seit 1993 ein vollwertiges Organ EU. Sitz des Rechnungshofs ist Luxemburg. Der Rechnungshof besteht aus 15 Mitgliedern, die vom Rat auf sechs Jahre ernannt werden; eine Wiederernennung ist möglich Die Hauptaufgabe des Rechnungshofes ist die Kontrolle der wirtschaftlichen Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Union. Der Rechnungshof informiert die Unionsbürger und die Gemeinschaftsorgane in objektiver Weise über die Ergebnisse seiner Arbeit; diesem Zweck dienen vor allem seine Berichte.
Europäische Zentralbank
Die Europäische Zentralbank legt die europäische Geldpolitik fest und führt diese aus. Sie führt Devisengeschäfte durch und sorgt für ein reibungsloses Funktionieren der Zahlungssysteme. Sitz der Europäischen Zentralbank ist Frankfurt am Main, wo sie Mitarbeiter aus allen Mitgliedstaaten beschäftigen. Der Präsident der EZB und die fünf weiteren Mitglieder des Direktoriums werden von den Mitgliedstaaten für eine Amtszeit von acht Jahren ernannt; eine Wiederernennung ist nicht möglich. Das höchste Organ der EZB ist der EZB-Rat und seine Aufgabe ist die Festlegung der Geldpolitik des Euro-Währungsgebiets.
Die anderen Institutionen der EU sind:
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
Ausschuss der Regionen
Europäische Investitionsbank
Die Europäische Investitionsbank (EIB) ist die Finanzinstitution der Europäischen Union. Sie finanziert Investitionsvorhaben, um zu einer Entwicklung der Union beizutragen.
Bürgerbeauftragter
7. březen 2008
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